Sozialstaat - eine Definition
Art. 20 Absatz 1 des Grundgesetzes legt fest: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Laut Definition ist ein Staat ein Sozialstaat, der seine Politik darauf ausrichtet den Menschen, die in eine Notsituation geraten sind, welche sie mit eigenen Mitteln nicht in der Lage sind zu bewältigen, eine Sicherung ihrer Existenz zu gewährleisten um sie weiter an allen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen teilhaben lassen zu können. Er basiert auf einer sozialen Marktwirtschaft, die im deutschen Raum vor allem durch den ehemaligen Wirtschaftsminister Ludwig Erhard geprägt wurde. Der Sozialstaat ist vom Wohlfahrtsstaat abzugrenzen, wie er zum Beispiel in einigen skandinavischen Ländern praktiziert wird. Der Wohlfahrtsstaat basiert im Gegensatz zum Sozialstaat zwar auch auf einer marktwirtschaftlichen Ordnung, bedient sich aber weitreichender staatlicher Eingriffe in die Wirtschaft, um die soziale Gerechtigkeit einer Gesellschaft sicherzustellen. Der moderne Sozialstaat wurde im Zuge der industriellen Revolution im 19. Jahrhundert begründet, um der damit einhergehenden Verelendung der Arbeiterklasse zu begegnen. Ein Beispiel hierfür ist die Sozialgesetzgebung des Reichskanzlers Otto von Bismarcks. Das Sozialstaatsprinzip zielt jedoch auch immer darauf ab die politische Ordnung eines Landes zu sichern, indem es durch Sicherung der Existenz des Einzelnen den Nährboden für gewaltsame Umstürze des Systems entzieht.
Die Merkmale
Dem Sozialstaat werden von führenden Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlern im allgemeinen die folgenden Merkmale zugeschrieben. Erstens ist der Staat verpflichtet das Individuum durch die Sicherung eines Existenzminimums in Notlagen eine soziale Absicherung zu bieten. Zweitens hat der Sozialstaat die Aufgabe zur Wahrung der sozialen Gerechtigkeit in einer Gesellschaft. Dies bedeutet, dass er eine möglichst gerechte Verteilung der sozialen und wirtschaftlichen Last auf alle Bevölkerungsgruppen anstrebt. Ferner verpflichtet sich der Staat die soziale Gleichheit und den sozialen Frieden in einer Gesellschaft sicherzustellen. Im Falle der Bundesrepublik Deutschland nennt das Grundgesetz einige Bereichen, in denen es dem Staat obliegt den Einzelnen zu schützen. Das sind im Wesentlichen Art. 1, der Schutz der Menschenwürde, Art. 2, der Schutz von Ehe und Familie, insbesondere der Mütter, und Art. 6, der Schutz der Jugend.
Finanzkrise und Sozialstaat
Im Zuge von Globalisierung, Wirtschaftskrisen und Massenarbeitslosigkeit wurde von vielen der Sozialstaat und die damit verbundenen Sozialleistungen als Hauptschuldiger für die prekäre Finanzlage vieler führender Industrienationen angesehen. Das hat auch viele daran gehindert Reisen zu machen bzw. überhaupt an Urlaub zu denken. Einige Beispiele um den Sozialstaat zu reformieren und ihn in seinen Grundlagen zu bewahren, sind beispielsweise die Förderung und Öffnung der Bildung für alle sozialen Schichten einer Bevölkerung, um möglichst viele hochqualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, die Möglichkeit Privat- und Arbeitsleben besser zu kombinieren z.B. durch einen Ausbau der Kinderbetreuung, um so alleinerziehenden die Teilnahme am Berufsleben zu erleichtern, sowie die Besserstellung von Menschen mit geringerem Einkommen.